Fachkollegienwahl 2027: Einrichtung von Wahlstellen

Für die Fachkollegienwahl 2027 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) läuft bis zum 31. Juli 2026 die Antragsfrist für die Einrichtung „sonstiger Wahlstellen“. Dazu eingeladen sind wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind und denen mehr als 100 potenziell aktiv Wahlberechtigte angehören. Das sind Professorinnen und Professoren sowie promovierte Personen, die wissenschaftlich forschend tätig sind. Auch gemeinnützige, staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen können nach diesen Regelungen die Einrichtung einer sonstigen Wahlstelle beantragen.

Weiterführende Informationen

 Wahlportal für die Fachkollegienwahl 2027 https://news.dfg.de/r/r.aspx?AysDSLw9WQ-bxG1cV78f7P3I1Q2, darin Informationen für Wahlstellen https://news.dfg.de/r/r.aspx?AysDV2Imd7n5LAgfxwlCg1Xw0g2

FAQ: Fachkollegienwahl https://news.dfg.de/r/r.aspx?AysDUAfX6dS_zmIkbRXuoA3-ag2

 Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG:

Fachkollegien https://news.dfg.de/r/r.aspx?AysDESE5cquLCp_qOFKMTJsXMA2